Beschreibung
HABETREU Brandenburg
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Reform der privaten Altersvorsorge und E‑Auto‑Prämie beschlossen – Entlastungsprämie gescheitert
Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 im Bundesrat gescheitert. Zugleich wurde die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Außerdem ist eine staatliche Prämie vorgesehen, die Privatpersonen beim Kauf eines neuen E‑Autos erhalten können. Nachfolgend die wichtigsten Punkte des ersten Abschnitts komprimiert.
Entlastungsprämie: Arbeitgeber hätten freiwillig bis zu 1.000 EUR zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei zahlen können; Entgeltumwandlung war ausgeschlossen. Die Länder verweigerten die Zustimmung wegen nicht ausgeglichener Steuerausfälle. E‑Auto‑Prämie: Gefördert werden neue, erstmals im Inland zugelassene Fahrzeuge ab 1.1.2026; Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich, rückwirkend für Neuzulassungen. Die Förderung ist gestaffelt und kann bis zu 6.000 EUR betragen; Einkommensgrenzen: bis 80.000 EUR Haushaltsjahreseinkommen, zuzüglich 5.000 EUR je Kind (max. zwei).
Entlastungsprämie gestoppt
Die geplante steuer- und beitragsfreie Zahlung bis 1.000 EUR fand im Bundesrat keine Mehrheit; Länder und Kommunen sahen nicht kompensierte Steuerausfälle.
Das Vorhaben ist damit vorerst beendet; Alternativen sind aktuell offen.
Beachten Sie – Derzeit keine Entlastungsprämie.
Neue E‑Auto‑Förderung
Förderfähig sind ab 1.1.2026 erstmals in Deutschland zugelassene Elektrofahrzeuge; die Förderhöhe ist gestaffelt und reicht bis 6.000 EUR.
Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 online; rückwirkende Beantragung für Neuzulassungen vorgesehen.
Quelle: FAQ des BMUV zur E‑Auto‑Förderung (Stand 14.4.2026)
Neue Förderung ersetzt Riester – zwei Produktkategorien
Für vor dem 1.1.2027 abgeschlossene Riester‑Verträge gilt Bestandsschutz. Künftig gibt es Altersvorsorgedepots (inkl. Standarddepot) sowie Garantieprodukte; zudem bleibt die Tilgungsförderung im Eigenheimbereich möglich.
Die Systematik mit Steuerfreistellung in der Ansparphase und nachgelagerter Besteuerung bleibt erhalten. Neu ist die beitragsproportionale Zulage mit vereinfachter Berechnung.
Zulagenmodell im Überblick
Die staatliche Unterstützung steigt mit dem Eigenbeitrag bis zu definierten Grenzen.
- Bis 360 EUR Eigenbeitrag: 50 Cent Grundzulage je gespartem EUR.
- Bis 1.440/1.800 EUR jährlich: 25 Cent je zusätzlichem EUR.
- Kinderzulage: 100 % des Eigenbeitrags bis 300 EUR pro Kind (bei 300 EUR Eigenbeitrag).
Beachten Sie – Neue Produkte ab 1.1.2027; förderberechtigt künftig u. a. Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgung.
Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag umfasst außerbilanzielle Korrekturen
Der Bundesfinanzhof stellt klar: Bei der 200.000‑EUR‑Grenze des § 7g EStG ist der steuerliche Gewinn maßgeblich; außerbilanzielle Korrekturen sind einzubeziehen.
Hintergrund: Der IAB erlaubt den vorweggenommenen Abzug geplanter Investitionen, sofern die Gewinngrenze nicht überschritten wird.
Kernaussage: Maßgeblich ist der Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG; außerbilanzielle Hinzurechnungen sind zu berücksichtigen.
Sachverhalt: Ein GaLaBau‑Betrieb scheiterte mit dem IAB, weil der Gewinn nach Hinzurechnung der Gewerbesteuer die Grenze überstieg; die Sicht des Finanzamts wurde bestätigt.
Quelle: Hinweise im Rundschreiben Juni 2026
Vorsteuerabzug: Urteil des Europäischen Gerichts wird überprüft
Der EuGH prüft auf Vorschlag des Generalanwalts ein Urteil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Berechtigung zum Vorsteuerabzug (C‑167/26 RX vom 26.3.2026).
Gefälschte E‑Mails (Phishing)
Derzeit kursieren täuschend echte Schreiben im Namen von BMJ/BfJ mit missbräuchlich verwendeten Logos und angeblichen Zahlungsaufforderungen.
Keine Links/Anhänge öffnen, keine Daten eingeben.
Download des vollständigen Rundschreibens: Rundschreiben Juni 2026 (PDF)

