Beschreibung
HABETREU Brandenburg Steuerberatungsgesellschaft mbH
Aktuelles Steuer- und Rechtsrundschreiben
Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausübung des Umsatzes – trotz verspäteter Rechnung
Nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist der Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind – auch wenn die Rechnung erst später zugeht. Der Besitz der Rechnung ist eine formelle Voraussetzung; die Entstehung des Abzugsrechts richtet sich nach den materiellen Kriterien.
Für die Praxis bedeutet das einen möglichen Liquiditätsvorteil: Liegt die Leistung im März und die Rechnung geht im April zu, kann die Vorsteuer bereits für März erklärt werden. Eine Positionierung der Finanzverwaltung steht noch aus.
Wesentliche Punkte & Beispiel
Materielle vs. formelle Voraussetzungen: Erfüllte materielle Kriterien sichern den Abzug; formelle Mängel (späterer Rechnungseingang) stehen dem nicht entgegen.
Beispiel: Leistung am 24.3.2026, Rechnung am 2.4.2026, USt‑VA Abgabe am 7.4.2026 – Vorsteuer für März erklärbar.
Hinweis: Vorsteuer ist im Entstehungszeitraum geltend zu machen; ein späterer Zeitraum ist ausgeschlossen.
Daten für den Monat Mai 2026
Steuertermine (Fälligkeit): USt, LSt = 11.05.2026; GewSt, GrundSt = 15.05.2026. Zahlungsschonfrist Überweisung: USt, LSt = 15.05.2026; GewSt, GrundSt = 18.05.2026. Scheck: drei Tage vor Fälligkeit beim Finanzamt.
Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeit 27.05.2026. Verbraucherpreisindex (ggü. Vorjahr): 02/25 +2,3 %, 07/25 +2,0 %, 10/25 +2,3 %, 02/26 +1,9 %.
Quelle: Rundschreiben April 2026.
USt‑IdNr.-Prüfung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Bei laufenden Geschäftsbeziehungen genügt eine regelmäßige, turnusmäßige Bestätigungsanfrage der USt‑IdNr.; eine erneute Abfrage bei jeder Einzelabholung ist nicht stets erforderlich, wenn keine Zweifel bestehen.
Im Streitfall waren monatliche Abfragen erfolgt; trotz späterer Löschung der USt‑IdNr. griff der Vertrauensschutz. Die Revision ist anhängig.
Praxisrelevanz
Turnus festlegen (z. B. monatlich) und dokumentieren; bei besonderen Risiken (Barzahlung, hochwertige Güter) erhöhte Sorgfalt anwenden.
- Regelmäßige qualifizierte Abfragen beim BZSt
- Dokumentation zu Übergabe/Gelangensbestätigung
- Risikofälle separat prüfen
Beachten Sie: Endentscheidung des BFH bleibt abzuwarten.
Privates Wohnmobil verkauft: Kein Spekulationsgewinn
Auch hochpreisige Wohnmobile gelten als Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Ein Gewinn aus der privaten Veräußerung innerhalb eines Jahres ist daher nicht steuerpflichtig, selbst bei teilweiser Vermietung.
Maßgeblich ist die vorrangige Nutzungsbestimmung als Gebrauchsgegenstand; der Wert allein ist kein Kriterium.
Merke: Eine tägliche Nutzung ist nicht erforderlich; Wertverzehr bzw. fehlendes Wertsteigerungspotenzial genügt.
Weitere Inhalte im Heft: BFH‑Vorgaben zu Pensionszusagen mit Entgeltumwandlung; Gewerbesteuer‑Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen; Wirtschafts‑Identifikationsnummer im Impressum.
Quellenhinweise siehe PDF.
BFH zu Pensionszusagen mit Entgeltumwandlung
Arbeitnehmerfinanzierte Direktzusagen können anerkannt werden; Grenzen bestehen u. a. bei fehlender Insolvenzsicherung oder unangemessener Gesamtausstattung. Mischfinanzierte Zusagen mit über Marktzins liegender Verzinsung sind grundsätzlich zulässig, wenn die Gesamtausstattung stimmt.
Vorsteuer zeitnah und korrekt periodisieren
Vorsteuer im Entstehungsmonat erfassen; Belegeingang dokumentieren. Spätere Geltendmachung für einen anderen Zeitraum vermeiden.
USt‑IdNr.-Prüfturnus festlegen und bei Risikofällen verdichten.
Das vollständige Rundschreiben April 2026 mit allen Details und Quellenangaben können Sie hier herunterladen: Download April 2026.


