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Rundschreiben November 2026
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Erstellungsdatum26. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert26. Oktober 2026
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Beschreibung

HABETREU Brandenburg

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

11 | 2026

Für Unternehmer

Digitale Kassen und das Ende der Papierbons: Das plant die Bundesregierung ab 2028!

Nach den Plänen der Bundesregierung müssen viele offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ebenfalls mit Wirkung ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbons durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden.

Diese und weitere Pläne beinhaltet der Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“.

Digitale Kassen

Offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnungssysteme werden weiterhin verbreitet eingesetzt. Gerade in bargeldintensiven Branchen besteht durch den Einsatz dieser Kassen eine einfache und schwer nachzuweisende Möglichkeit, Umsätze nicht in voller Höhe zu erklären.

Nach der Neuregelung sollen Steuerpflichtige, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 EUR überschreitet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden müssen.

Das Inkrafttreten der Kassenpflicht ist grundsätzlich ab dem 1.7. des Jahres vorgesehen, das auf die Überschreitung der Umsatzgrenze folgt. Übergangsregelungen sind geplant.

Digitaler Beleg statt Papierbon

Die papierhafte Belegausgabepflicht soll ab dem Jahr 2028 durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Der Beleg muss in einem standardisierten Datenformat zur Verfügung gestellt werden.

Technische Vorgaben zur Bereitstellung oder Übermittlung sind nicht vorgesehen. Möglich wäre beispielsweise eine Bildschirmanzeige mit einem QR-Code, über den Kunden den elektronischen Beleg entgegennehmen können.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen, Regierungsentwurf vom 23.9.2026.

Beachten Sie

Weitere geplante Maßnahmen

Im Zusammenhang mit dem Einsatz elektronischer Kassen sieht der Regierungsentwurf weitere Maßnahmen vor.

Die neuen Regelungen sollen insbesondere die ordnungsgemäße Erfassung von Einnahmen verbessern und Steuerhinterziehung erschweren.

Vorgesehene Änderungen

Zu den weiteren Maßnahmen gehören:

  • Schaffung eines Steuerstraftatbestands beim Einsatz und Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme.
  • Einführung einer Mitteilungspflicht bei einem Wechsel der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
  • Kunden sollen weiterhin einen Anspruch auf eine papierhafte Quittung haben. Der Steuerpflichtige soll diese jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch ausstellen müssen.

Das Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Änderungen sind daher möglich.

Das vollständige Rundschreiben November 2026 mit weiteren Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung finden Sie hier: Rundschreiben November 2026 herunterladen.