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Rundschreiben März 2026

    Habetreu Steuerberatung
    Rundschreiben März 2026
    Version1.0
    Download134
    Dateigröße416
    Datei-Anzahl1
    Erstellungsdatum23. Februar 2026
    Zuletzt aktualisiert27. Mai 2026
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    Beschreibung

    HABETREU Brandenburg Steuerberatungsgesellschaft mbH

    Aktuelles Steuer- und Rechtsrundschreiben

    Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung

    03 | 2026

    Für alle Steuerpflichtigen

    Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR‑Grenze

    Bei doppelter Haushaltsführung im Inland sind Aufwendungen für einen Kfz‑Stellplatz neben den Wohnungskosten als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung.

    Unterkunftskosten sind zwar monatlich auf 1.000 EUR begrenzt. Stellplatz‑ oder Garagenmieten gehören jedoch nicht zu den Unterkunftskosten, sondern stellen – soweit notwendig – eigenständige Werbungskosten dar, etwa bei angespannter Parksituation am Beschäftigungsort.

    Sachverhalt & Kernaussagen

    Ein Arbeitnehmer mietete zur Zweitwohnung zusätzlich einen Stellplatz (170 EUR/Monat). Trotz mietvertraglicher Kopplung an die Wohnung sind die Stellplatzkosten nicht von der 1.000 EUR‑Grenze umfasst.

    Kosten für Stellplätze sind unabhängig von der vertraglichen Ausgestaltung abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind.

    Hinweis: Die Notwendigkeit der Anmietung kann sich z. B. aus der örtlichen Parkplatzknappheit ergeben.

    Daten für den Monat April 2026

    Steuertermine (Fälligkeit): USt, LSt = 10.04.2026; Überweisungsschonfrist: USt, LSt = 13.04.2026; Scheck: drei Tage vor Fälligkeit beim Finanzamt.

    Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeit 28.04.2026. Verbraucherpreisindex (ggü. Vorjahr): 01/25 +2,3 %, 06/25 +2,0 %, 09/25 +2,4 %, 01/26 +2,1 %.

    Quelle: Rundschreiben März 2026.

    Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

    Parkplatzkosten und Firmenwagen: Keine Minderung des geldwerten Vorteils

    Kosten, die Beschäftigte für einen Parkplatz am Arbeitsort zahlen, mindern den nach der Ein‑Prozent‑Regel ermittelten geldwerten Vorteil des Firmenwagens nicht.

    Nur Aufwendungen, die bei hypothetischer Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil des Vorteils wären, führen zu einer Minderung. Stellplatz‑ und Garagenkosten gehören regelmäßig nicht dazu.

    Wesentliche Punkte

    Vorteilsminderung nur für echte Nutzungsentgelte (z. B. Kraftstoff für Privatfahrten nicht). Rückabwicklung fehlerhaft ausgezahlter Energiepreispauschalen erfolgt grundsätzlich zwischen Staat und Arbeitnehmer; zur Steuerpflicht der Pauschale bei Rentnern sind Revisionen anhängig.

    • Stellplatzkosten mindern den Firmenwagen‑Vorteil nicht.
    • Rückforderung EPP: keine Haftung des Arbeitgebers bei erfüllten Auszahlungs‑Voraussetzungen.
    • EPP für Rentner einkommensteuerpflichtig (Revision anhängig).

    Beachten Sie: Abzugsfähigkeit von Stellplatzkosten als Werbungskosten bleibt unberührt.

    Für alle Steuerpflichtigen

    Geldgeschenk zu Ostern über 20.000 EUR: Nicht „üblich“ und damit steuerpflichtig

    Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind nur übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Ein Geldgeschenk zu Ostern von 20.000 EUR überschreitet nach Ansicht des FG Rheinland‑Pfalz das Übliche; Schenkungsteuer fällt an.

    Hintergrund: Maßstab ist die allgemeine Verkehrsanschauung, nicht individuelle Vermögensverhältnisse. Die Revision ist zugelassen.

    Merke: „Üblichkeit“ richtet sich nach Art und Umfang des Anlasses; hohe Geldbeträge sind regelmäßig nicht begünstigt.

    Weitere Inhalte im Heft: Neues BMF‑Schreiben zu Instandsetzung/Modernisierung von Gebäuden; Basiszins für Vorabpauschale 2026; Merkblatt Kindergeld 2026.

    Quellenhinweise siehe PDF.

    Für Arbeitgeber

    Übungsleiter‑ und Ehrenamtspauschale: Spielregeln für Minijobs

    Seit 1.1.2026: Übungsleiterpauschale 3.300 EUR, Ehrenamtspauschale 960 EUR. Kombination mit Minijob möglich – Nutzung „pro rata“ (monatliche Ausschöpfung) oder „en bloc“. Melde‑ und Beitragspflicht erst, wenn der jeweilige Freibetrag ausgeschöpft ist.

    Warnhinweis

    Stellplatzkosten sauber trennen

    Für die 1.000 EUR‑Grenze zählen nur Unterkunftskosten. Stellplatz‑/Garagenmieten gesondert als Werbungskosten erfassen und Begründung (z. B. Parkplatzknappheit) dokumentieren.

    Lohnabrechnung: Firmenwagen‑Vorteil nicht um Stellplatzmieten kürzen.

    Das vollständige Rundschreiben März 2026 mit allen Details und Quellenangaben können Sie hier herunterladen: Download März 2026.

    [changelog]

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    Dennis