Gebühren
   
  Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.

Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Wichtiger Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.
   
   

 

 

 
 HABETREU Brandenburg

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