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Gebühren |
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Das Honorar der Steuerberater
bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen
ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein
Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel
wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in
der StBGebV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet
werden.
Wichtiger Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben
oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des
Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und
Gegenleistung sollen in Einklang stehen. |
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HABETREU Brandenburg
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Friedrich-Franz-Straße 19
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